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AGB´s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Rennservice Grimm gegenüber Verbrauchern

 

1.                       Geltung

Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden  schriftlichen Vereinbarung mit dem Käufer (im Folgenden auch: „Kunde“) erfolgen Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige Verträge des Rennservice Grimm ausschließlich aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“). Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten diese Bedingungen als angenommen. Die Angestellten des Rennservice Grimm sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

2.                       Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.

Offensichtliche  Transportschäden müssen beim Empfang dem Zusteller gemeldet werden. Soweit dem Kaufvertrag keine andere ausdrückliche Vereinbarung zu Grunde liegt gilt die Kaufsache als mangelfrei, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und nach Qualität, Farbe und Form eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art handelsüblich ist.

Fristen für Nacherfüllungsansprüche sind nach den gesetzlichen Anforderungen zu bemessen. Die Frist beginnt mit dem Zugang einer hinreichend detaillierten Fehlerbeschreibung und – soweit dies zur Feststellung und/oder Behebung des Fehlers erforderlich ist – dem Eingang der nach entsprechender Aufforderung des Käufers zurückgesandten Ware beim Rennservice Grimm. Die gegebenenfalls erforderlichen Kosten einer Rücksendung fehlerhafter Kaufsachen trägt der Rennservice Grimm.

Stellt sich bei der Fehlerüberprüfung durch den Rennservice Grimm heraus, dass die Kaufsache nicht mangelbehaftet ist, trägt der Kunde sämtliche aufgrund der Fehlermeldung entstandenen Kosten, soweit diese nicht zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich waren, die Entstehung dieser Aufwendungen für den Rennservice Grimm unvermeidbar waren und die Inanspruchnahme des Kunden insoweit nicht unbillig ist. Die Möglichkeit des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.

Soweit der Käufer Ansprüche gegen den Rennservice Grimm wegen fehlerhafter Produktbeschreibungen durch den Hersteller geltend macht (z.B. fehlerhafte Produktbeschreibungen oder Bedienungsanleitungen, unrichtige technische Daten), tritt der Rennservice Grimm dem Käufer – soweit erforderlich – eigene Ansprüche dazu erfüllungshalber und auf Anforderung des Käufers ab und haftet insoweit nur subsidiär gegenüber dem Käufer.

 

3.                       Widerrufsrecht

Der Käufer hat das Recht, gemäß den Voraussetzungen der mit dem Kaufvertrag übermittelten sowie unter dem folgenden Link

http://www.rennservice-grimm.de/Widerrufsbelehrung.html

ersichtlichen Widerrufsbelehrung den Vertrag zu widerrufen.

Insbesondere mit Blick auf die als Rechtsfolge eines erfolgten Widerruf durchzuführende Rückabwicklung des Kaufvertrags – und damit einhergehend die erforderliche Rückgabe der Kaufsache durch den Käufer – ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Rennservice Grimm die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer dem Rennservice Grimm insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Der Rennservice Grimm weist ausdrücklich auf die Regelung in § 312 d Abs. 4 BGB hin, nach dem ein Widerrufsrecht des Kunden nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software besteht, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Nach § 312 d Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4.           Kosten der Warenrücksendung

 

In Abbedingung des § 357 Abs. 2 S. 2 BGB hat der Verbraucher im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 S. 1 BGB die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, soweit der Preis der zurückzusendenden Ware 40 Euro nicht übersteigt und die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

 

5.                Angebot

Angebote des Rennservice Grimm sind freibleibend. Auskünfte über Preise sind, wenn nichts anderes schriftlich zum Ausdruck gebracht wird, unverbindlich.

 

 

6.       Teillieferung, Lieferfristen, Verzug

Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind und der angemessene Interessenausgleich zwischen den Parteien nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Insbesondere berührt das Recht auf Teillieferungen nicht die Rechte des Käufers nach § 320 BGB und § 323 BGB.

Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Sie gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Rennservice Grimm als verbindlich bezeichnet wurden.

Unvorhergesehene, vorübergehende wesentliche Leistungs- und Lieferungshindernisse, die nicht vom Rennservice Grimm zu vertreten sind (außerordentliche Störung des Leistungsvermögens),  berechtigen den Rennservice Grimm, die Leistungsfrist bzw. Lieferfrist entsprechend zu verlängern.

Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Rennservice Grimm von seiner  Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass der jeweilige Grund vom Rennservice Grimm zu vertreten ist, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sondern lediglich vom Vertrag zurücktreten.

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Rennservice Grimm setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen voraus. Kunden können sich telefonisch jederzeit über die Verfügbarkeit jedes Produktes informieren.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Rennservice Grimm berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.

 

7.       Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang

Erfüllungsort ist Schwartbuck. Der Kunde kann die Versendung der gekauften Waren durch den Rennservice Grimm oder von ihm beauftragte Dritte verlangen. Mit der Eingabe einer Lieferadresse durch den Kunden erklärt dieser ein Lieferverlangen nach Satz 2 dieser Vorschrift. Mit der Übergabe der Sendung/Leistung an ein Transportunternehmen nach Wahl des Rennservice Grimm geht die Gefahr auf den Kunden über.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

 

 

8.       Sonder-/Einzelanfertigung

Für Sonder- oder Einzelanfertigungen erhebt der Rennservice Grimm eine Anzahlung von 20% des Warennettowertes. Ein Anspruch auf Rücknahme oder Nachlieferung von Sonder- oder Einzelanfertigungen besteht – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht.

 

9.       Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde eine Lieferung an eine von Ihm angegebene Adresse verlangt, versteht sich der Preis zuzüglich Versandkosten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten oder Zahlungssysteme (Paypal, ClickandBuy usw.) vereinbart sind.

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Rennservice Grimm berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem der Rennservice Grimm über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Im Verzugsfalle ist der Rennservice Grimm berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem. § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

Bei Zahlungsverzug des Käufers steht dem Rennservice Grimm ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware dann nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung ausgeliefert wird.

 

10.   Verpackungs- und Versandkosten

Die Kosten für die Verpackung übernimmt der Rennservice-Grimm.

Die Höhe der Versandkosten beträgt für ein normales versichertes Paket innerhalb von Deutschland 6,90 Euro. 3Überschreitet der Wert der Gesamtbestellung 200,00 Euro, ist die Lieferung versandkostenfrei. Für Lieferungen ins europäische Ausland nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem Rennservice Grimm auf.

Die Versendung per Nachnahme ist bis auf weiteres nur per DHL (Deutsche Post) möglich. Dort fallen bis zu einem Auftragswert von 200,00 Euro neben den Portokosten zusätzlich 6 EUR Nachnahmekosten an. Während die Portokosten bei einem Bestellwert über 200,00 EUR entfallen (bei Lieferung innerhalb DE), müssen die Nachnahmegebühren auf jeden Fall von dem/der Käufer/in getragen werden.

Die Versandkosten nach Österreich belaufen sich auf 10,- EUR und in die Schweiz auf 25 Euro.

Sperrgut und Pakete über 31,5 kg werden zu den tatsächlich anfallenden Kosten mit 8,- EUR beaufschlagt. In diesem Fall wird der/die Kunde/in vorab per E-Mail oder telefonisch informiert.

Der Reifenversand kostet immer 8,- EUR unabhängig von der Stückzahl.

Der Rennservice Grimm erhebt einen Inselzuschlag von 15,00 Euro.

Die jeweiligen Preise für den Versand an einen Bestimmungsort außerhalb von Deutschland erfragen Sie bitte unter Rennservice-Grimm@arcor.de .

 

11.   Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Rennservice Grimm.

Sollte das Eigentum des Rennservice Grimm an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache infolge von Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung verlustig gehen, räumt der Käufer dem Rennservice Grimm  bereits jetzt die Stellung des Herstellers ein, der gemäß §§ 947, 948, 950 BGB das Eigentum an der neuen Sache erwirbt, bzw. anteiliges Miteigentum entsprechend dem Wertanteil der Kaufsache (Rechnungsbetrag) an der hergestellten Sache. 3Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Rennservice Grimm  unentgeltlich.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde den Rennservice Grimm unverzüglich schriftlich und bei Gefahr im Verzug auch fernmündlich zu benachrichtigen. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlich entstehenden Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung der Kaufsache notwendig aufgewendet werden müssen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Möglichkeit des Nachweises durch den Kunden, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.

 

12.   Haftung

Der Rennservice Grimm haftet unbeschränkt für eigenes vorsätzliches Verhalten sowie dasjenige vorsätzliche Verhalten seiner Organe und Erfüllungsgehilfen, ebenso für eigenes grob fahrlässiges Verhalten sowie entsprechendes Verhalten seiner Organe.

Unbeschränkte Haftung besteht überdies bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Schadensersatzansprüche aufgrund  der (einfach) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Rennservice Grimm und seine Organe sind ausgeschlossen, soweit sie den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden überschreiten.

Schadensersatzansprüche wegen einfach und grob fahrlässigen Verhaltens einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte oder Arbeiter) des Rennservice Grimm sind ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten betroffen sind.

Die Haftung des Rennservice Grimm für die grob fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen ist auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

Für nicht unter Satz 1 bis Satz 5 dieser Ziffer 9 („Haftung“) fallende Pflichtverletzungen haftet der Rennservice Grimm nicht.

Der Käufer ist verpflichtet, in zumutbarem und angemessenen Umfang regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten und Informationen zu erstellen und deren Vollständigkeit Integrität regelmäßig zu prüfen, um damit Risiko und Umfang von Folgeschäden durch Datenverluste und Betriebsunterbrechungen zu minimieren, auch wenn deren Ursache nicht in der Sphäre des Käufers liegen sollte.

 

13.   Allgemeine Regelungen

a) Salvatorische Klausel

 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

d) Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

14.   Datenschutz

Der Rennservice Grimm verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechtes strikt einzuhalten. Dies betrifft insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutzerklärung des Rennservice Grimm ist unter dem folgenden Link einsehbar:

http://www.rennservice-grimm.de/Datenschutzerklaerung.html